Nummer | /archives/191 |
Titel | Brief von August Högn an Regierungsschulrat Wagner, 10.3.1947 |
Datum | 1947-03-10 |
Thema | Pensionsgesuch, Bitte nicht mehr versetzt zu werden |
Feld 1 | August Högn |
Feld 2 | Regierungsschulrat Wagner |
Fundort | Personalakt |
Der Unterfertigte wurde von der Spruchkammer Viechtach im schriftlichen Verfahren in die Gruppe der Mitläufer eingereiht. Auf grund dieses Spruches möchte der Unterfertigte der Regierung von Niederbayern Oberpfalz das Pensionsgesuch in Vorlage bringen. Nun kann aber das Inkrafttreten des neuen Pensionsgesuchs noch lange auf sich warten lassen. Bis dahin soll der Unterfertigte — laut Rücksprache beim Kreisschulamt Viechtach — im Schuldienst zuvor wieder verwendet werden. Da es aber nicht gerne gesehen wird, dass der — von der Mil. Reg. entlassene Lehrer — am gleichen früheren Dienstort wieder dienstlich verwendet wird, sei eine Versetzung des Unterfertigten bei seiner Wiederverwendung im Schuldienst verforderlich.
Der Unterfertigte — geb. 2.8.1878 in Deggendorf — also im 69. Lebensjahr — will nur ungern den Dienst noch einmal antreten — zumal sich bei demselben die Alterserscheinung in letzter Zeit ziemlich stark bemerkbar machen u. seine ererbte Schwerhörigkeit bedenklich zunimmt. Eine Versetzung auf einen anderen Schulort kann für den Unterfertigten doch nicht mehr in Frage kommen; denn
1. hat er ja ohnehin schon 47 Dienstjahre (1898 — 1945) hinter sich. Davon hat er 36 Jahre an der Volksschule Ruhmannsfelden gewirkt zur vollsten Zufriedenheit der vorgesetzten Behörden u. der Gesamtbevölkerung u.
2. will der Unterfertigte die Schwierigkeiten eines Wegzug von Ruhmannsfelden auf einen anderen Schulposten unter den jetzigen außergewöhnlichen Umständen nicht mehr auf sich nehmen.
Wenn zur Pensionierung eine vorherige Wiederverwendung im Schuldienst unbedingt erforderlich sein müßte, so käme ja nur eine Wiederverwendung des Unterfertigten an der Volksschule Ruhmannsfelden für die Zeit bis zu seiner Pensionierung in Frage u. es stünde dem sicherlich hier nichts im Wege. Eine politische Belastung für den Unterfertigten oder eine aktive politische Betätigung desselben konnte lt. Spruch der Spruchkammer Viechtach nicht festgestellt werden u. lag auch nicht vor u. sowohl die Jugend als auch die Elternschaft von Ruhmannsfelden u. Umgebung erklärten mündlich u. schriftlich, daß der Unterfertigte dem Nationalsozialismus nicht nur passiv gegenüberstand, sondern sich - gerade in der Schule — öffentlich als Gegner des Nazismus zeigte. Der Unterfertigte könnte also mit ruhigem Gewissen vor die Jugend in der Schule hintreten, wenn eine Wiederverwengung im Schuldienst unumgänglich wäre.
Sehr geehrter H. Regierungsschulrat Wagner!
Eine herzliche Bitte! Dürfte ich nicht zu einer kurzen Aussprache über die Pensionsangelegenheit bei Ihnen vorsprechen. Ich würde Sie herzlichst bitten, wenn Ihnen eine solche Aussprache erwünscht wäre, mir auf beiliegender Karte kurz zu vermerken, an welchen Vormittag ich dieser oder nächster Woche Sie zu sprechen wären.
Mit recht herzlichen Dank im Voraus für Ihre gütige Bemühung
zeichnet Hochachtungsvoll! Ergebenster!
A. Högn