Nummer /archives/187
Titel Högns Aussagen zu seiner NS-Vergangenheit, 1947
Datum 1947-00-00
Thema Högns Aussagen zu seiner NS-Vergangenheit
Feld 1 Högns Aussagen zu seiner NS-Vergangenheit, 1947
Feld 2
Fundort Personalakt
Das Dokument herunterladen Beilage zu Zff. 110 — 115

1. Parteiuniform hatte ich nicht. Parteiabzeichen trug ich nicht, auch nicht in der Schule, obwohl dies in einem Rd. Schreiben an die Schulleitung verlangt wurde u. auch Kontrolle hierüber geübt wurde. Von den Lehrpersonen der Volksschule R.felden wurde das Tragen des Parteiabzeichens nicht gefordert. Ich grüßte selber vielfach mit „Grüß Gott".
2. Die Kruzifixe, die aus den Schulzimmern entfernt wurden, habe ich persönlich wieder an ihren alten Platz in den Schulzimmern gehängt. Ich habe den Rel. Unterr. unterstützt durch das Einüben religiöser Gesänge, habe die Schulkinder zum Besuch des Gottesdienstes angehalten, den Wünschen der Geistlichkeit immer Rechnung getragen.
3. Die Schulkinder durften die Parteiveranstaltungen während der Unterrichtszeit z. B. Gedenkfeiern der Partei für einen Gefallenen am Kriegerdenkmal unmittelbar vor dem Trauergottesdienst für denselben ohne weiteres mittun. Es war aber den Schulkindern untersagt bei kirchlichen Feiern, Beerdigungen, Trauergottesdiensten für die Gefallenen während der Unterrichtszeit die Kirche zu besuchen, bei Beerdigungen Kränze zu tragen, ebenso das Ministrieren Werktagsschulplichtiger während der Schulzeit. Dieses Verbot wurde von mir unberücksichtigt gelassen, indem sich die Schulkinder oder deren Eltern bei mir als damaligen Schulleiter die Erlaubnis erholten, die ohne Ausnahme erleilt wurde trotz strengster Kontrolle kirchenfeindlicher Parteianhänger in R.felden, die auch hierüber an Bezirksschulbehörde wie Kreisleitung berichteten.
4. Um zu verhindern, daß die Schulkinder zu den Appellen gezwungen werden konnten, habe ich in der eigenen Klasse die Beendigung der Unterrichts so eingerichtet, daß die Schulkinder ihren Schulweg ungehindert antreten konnten. Den Eltern, die Schwierigkeiten bekamen bei Lehrkräften wegen Nichtbeteiligung ihrer Kinder an Appellen habe ich immer geholfen.
5. In der eigenen Klasse habe ich den sogen. Klassenführer mit seinen preuß. Befehlston abgelehnt u. die persönliche Weitergabe von parteil. Anordnungen an das J.V. in der eigenen Klasse während der Unterrichtszeit abgelehnt. Bei einer Schulschlussfeier habe ich mich geweigert — der Aufforderung des Ortsgruppenleiters nach zu kommen, - bei der Ansprache an die Schulklassen das Partei Rednerpult zu besteigen.
6. So wurde ich wegen meinen passiven Verhalten gegenüber der Partei u. meiner negativen Einstellung zu den Anordnungen der Partei bei der Kreisleitung so oft denunziert, bis endlich sich der Kreisleiter von Cham veranlasst sah, gegen mich vorzugehen u. da war es zunächst der Kirchendienst, den ich abtreten mußte. Der Bezirksschulrat Weinmayer von Viechtach — genötigt durch das heftige Auftreten des Kreisleiters — machte mich auch noch darauf aufmerksam, daß ich evtl. vom Dienst erntlassen werden könnte auf das Betreiben des Kreisleiters hin, falls ich mich nicht aktiv am Parteigeschehen beteilige.

A. Högn

Ruhmannsfelden