Nummer | /archives/175 |
Titel | Brief von Abschnittsleiter der NSDAP Bucher an Landratsamt Viechtach, 24.11.1943 |
Datum | 1943-11-24 |
Thema | Aufforderung, dass Högn die Genehmigung zur Ausführung des Chordienstes wieder entzogen wird |
Feld 1 | Abschnittsleiter der NSDAP Bucher |
Feld 2 | Landratsamt Viechtach |
Fundort | Personalakt |
An das Landratsamt Viechtach
Mit Duldung des Rektors Högn, wurden in der Volksschule Ruhmannsfelden auch in den Klassen mit Abtlgs.-Unterricht 2 Religionsstunden festgesetzt, obwohl durch den k-Bezirksschulrat Rg. Weinmayer in verschiedenen Rundschreiben mehrmals hingewiesen wurde, dass in Klassen mit Abtlgs.-Unterricht nur 1 Religionsstunde zulässig ist. Der Rektor Högn versieht gleichzeitig in Ruhmannsfelden den Chordienst und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass er durch diese Bindung sich veranlaßt sah, diese Eigenmächtigkeiten zu dulden. Rektor Högn gibt an, dass ihm die Genehmigung durch den Regierungspräsidenten über das Landratsamt Viechtach erteilt worden ist. Eine derartige Notwendigkeit besteht nach unserer Auffassung nicht, da für diesen Zweck ohnehin in Ruhmannsfelden Ordensschwestern zur Verfügung stehen.
Wir ersuchen deshalb zu veranlassen, dass dem Rektor Högn, die Genehmigung zur Ausübung des Chordienstes wieder entzogen wird.
Heil Hitler
Bucher
Abschnittsleiter der NSDAP