Nummer | /archives/174 |
Titel | Brief von Regierungspräsident von Regensburg an Bezirksschulamt Viechtach, 6.2.1940 |
Datum | 1940-02-06 |
Thema | Genehmigung der Aushilfs-Chorregententätigkeit von Högn |
Feld 1 | Regierungspräsident von Regensburg |
Feld 2 | Bezirksschulamt Viechtach |
Fundort | Personalakt |
Betreff: Nebenämter und Nebengeschäfte der Volksschullehrer. Zur Vorlage des BSchR. v. 27.1.40 Nr. 104.
Gegen die Übernahme des Chordienstes an der Pfarrki rche in Ruhmannsfelden durch den Oberlehrer August Högn dort, besteht bis zur Wiederbesetzung der erledigten Chorregentenstelle keine Erinnerung.
Durch die Ausübung dieser Nebentätigkeit darf der hauptamtliche Unterricht nicht verkürzt oder unterbrochen werden. Eine Stillbeschäftigung der Schüler in Abwesenheit des Lehrers aus Anlass der Nebentätigkeit ist nicht statthaft. Sollte in dringenden Fällen ein Ausfall an Unterrichtszeit unvermeidlich sein, so ist die versäumte Zeit nachzuholen.
Högn und die Kirchenverwaltung sind zu verständigen.
Regensburg, den 6. Februar 1940
Der Regierungspräsident