Nummer | /archives/088 |
Titel | Brief von Max Forstner an August Högn, 21.6.1935 |
Datum | 1935-06-21 |
Thema | Antwort auf eine emotionsgeladenen Brief August Högns |
Feld 1 | Max Forstner |
Feld 2 | August Högn |
Fundort | Hegeringführer 35/36 |
Gotteszell, den 21. Juni 1935.
An
Herrn Oberlehrer Högn,
Ruhmannsfelden.
In Erwiderung Ihres Schreibens teile ich Ihnen Folgendes mit:
Meinen Brief vom 12. ds. M habe ich in meiner Eigenschaft als Hegeringführer an Sie gerichtet. Als solcher ist es meine Aufgabe, offensichtliche Irrtümer eines Jagdpächters - in unserem Falle seines Vertreters - zu berichtigen und dafür zu sorgen, daß die Jagd weidmännisch betrieben wird. Wenn ich also Ihre Meldung über den Bestand an Rehwild in der Gemeindejagd Zachenberg als übertrieben bezeichnete, so war das meine verdammte Pflicht, da ja doch der Abschuß entsprechend dem Rehbestand erfolgen soll.
Haben Sie, Herr Oberlehrer, beim Schreiben Ihres Briefes darangedacht, daß Sie 20 starke Böcke im Bestand an Rehwild angegeben haben? Wenn Sie unter 25 gemeldeten Böcken 20 als stark ansprechen, dann muß ich feststellen, daß Sie in Bezug auf Gehörnbildung und Stärke des Wildes sehr niedrige Ansprüche stellen, die sich in keiner Weise mit unseren Anschauungen decken. Und maßgebend sind nun einmal die Gutachten des Gau- und des Kreisjägermeisters und des Hegeringführers. Ganz abgesehen davon halte ich Ihre Angaben über den Rehbestand, insbesondere über den der Rehböcke, nach wie vor für zu hoch. Die mir mitgesandte Aufstellung mit Angabe über den Stand der einzelnen Böcke ändert am tatsächlichen Bestand nichts. Um 25 Böcke nach Stärke und Stand einwandfrei auszumachen, gehören viele Wochen, über die man völlig frei verfügen kann. Und über diese Zeit verfügen Sie, Herr Oberlehrer, nicht.
Und nun Herr Oberlehrer zur Form Ihres Briefes selbst.
Sie haben den Brief im ersten Zorn geschrieben. Dabei haben Sie vollkommen übersehen, daß Ihnen das Beschwerderecht zum Kreis-, bezw. zum Gaujägerrneister zusteht. Ich lasse nun bei aller Kameradschaft Ihren Vorwurf, ich sei unsachlich geworden und wolle Sie infolge von Verhetzung von gewisser Seite so quasi schikanieren, nicht auf mir sitzen. ich ersuche Sie daher, Ihre Beschwerde formgerecht beim Kreisjägermeister mit dem Antrag auf disziplinäres Einschreiten gegen mich einzureichen.
Wenn Sie, Herr Oberlehrer, nachdem Sie doch das Reichsjagdgesetz kennen, den Beschwerdeweg nicht beschritten, sondern versuchten, mich durch persönliche Angriffe im Vertrauen auf Ihre gewandte Feder niederzukämpfen, so ist es für mich nur ein Beweis, daß Sie eben von den Einrichtungen, die das Jagdgesetz gebracht hat, keinen Gebrauch machen wollen und mit dem Reichsjagdgesetz offensichtlich nicht einverstanden sind, soweit Ihnen durch dasselbe Einschränkungen auferlegt werden sollen.
Ausserdem aber, Herr Oberlehrer, darf ich doch von den Herren des Hegerings, also auch von Ihnen, erwarten, daß eine berichtigende, Feststellung meinerseits nicht sofort in oppositioneller Art behandelt wird, denn gerade die Art der Beantwortung meines Briefes muß mich in der Annahme bestärken, daß Sie ein Zusammenarbeiten nicht wünschen und die Tätigkeit der Vollzugsorgane nicht anerkennen wollen.
Nebenbei bemerkt glaube ich doch, daß wir als Männer einmal eine Wahrheit vertragen könnten, denn als Jäger wollen wir schließlich keine Launen haben und empfindlich sein wie eine Primadonna.
Wie bereits erwähnt, erwarte ich, daß Sie beim Herrn Kreisjägermeister in Bälde Antrag auf disziplinäres Einschreiten gegen mich stellen.
Heil Hitler!