Nummer | /archives/021 |
Titel | Brief von Staatsarchiv München an August Högn, 22.9.1924 |
Datum | 1924-09-22 |
Thema | Marktrecht und Wappen von Ruhmannsfelden |
Feld 1 | Staatsarchiv München |
Feld 2 | August Högn |
Fundort | Reicheneder-Chronik |
Betreff: Marktrecht und Wappen von Ruhmannsfelden
Zum Schreiben vom 15/18. Sept. 1924.
Was die Führung des Markttitels und eines Wappens von Ruhmannsfelden anbelangt, vermag es zwar keine erschöpfende, aber immerhin wesentlich aufklärende Antwort gegeben zu werden.
Jakob der Rueerer stellte am 26. April 1416 eine Urkunde aus, in welcher sich „dy czeitt Richter dez Markchts zue Ruedmarnsfelden“ nennt. Es dürfte kaum ein Zweifel bestehen, daß der Urkundenaussteller als Landesherrlicher Richter über die Markteigenschaft seines Wirkungsortes Bescheid wußte. Wir sind deshalb berechtigt, die Markteigenschaft zu Ruhmannsfelden schon seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts in Anspruch zu nehmen.
In einem Aldersbacher Codex v. J. 1452 ist die Rede von dem forum Rudmansfelden, also Markt während in einer Urkunde vom 2. April 1475 das opidum Rudmansfelden erscheint, was mehr an die befestigte Siedlung als an den Markt gemahnt.
Auf Bitten der „Burger unnsers Margkts zu Rudmansfelden“ tuet ihnen Herzog Albrecht IV. von Bayern-München die Gnade: „....Fryen sie auch wissennlieh in crafft des briefs, Also das ayvnd all Ir Nachkomen, sich aller der gnaden und freihait geprauchen vnd nyessen mügen vnd die haben sollen, In allermass als annder vnnser Märkt, In Nidern Bairn, von vuunsern vordern gefreyt sein.“ Das Privileg ist nur in Abschrift erhalten und undatiert, steht aber zwischen zwei Urkunden desselben Jahres 1469 und darf daher als aus diesem Jahre stammend angenommen werden.
In einem Literale des Klosters Gotteszell vom Jahre 1566 - 1602 kommen vor die „Geschwornen des Rate und Markts R.", „Rat und Gemein des Markts R.“ ,wie überhaupt seit der Begnadigung von 1469 keinerlei Zweifel an dem Marktrechte Ruhmannsfelden mehr aufkommen kann.
Das heutige Wappen des Marktes Ruhmannsfelden weist „in Rot ein von Silber und Blau in 2 Reihen geweckten Schrägrechtsbalken“ auf. Zu dieser von O. Hupp (die Wappen und Siegel der deutschen Städte, Flecken
und Dörfer. Frankfurt a. M. 1912, S. 84) gegebenen Beschreibung fügt der Verfasser noch erläuternd hinzu: „Es ist gar kein altes Siegel bekannt geworden, sodaß es fraglich ist, ob das beschriebene Wappen, das die Bürgermeistermedaille und ein nach dieser gefertigtes Magistratsiegel zeigen, richtig ist, oder ob das Wappen, das Mueelich, Apian und das Wappenbuch der Landschaft bringen, nämlich in blau unter 2 schräggekreuzten silbernen Hirtenstäben eine weisse Rübe mit grünen Blättern". Dieses letztere Wappen ist ein sog. redendes Wappen, welches ohne jede Autorisierung längere Zeit gebraucht worden zu sein scheint. Im 16. und 17. Jahrhundert hat man vielfach Rub- (Rueb-, Rüb--, Rüeb-) mannsfelden geschrieben und hat dafür die Rübe als Wappenbild angenommen; die Hirtenstäbe würden lediglich als Dekoration anzusehen sein. Es ist abgebildet als Nr. 641 in Philipp Apians Wappensammlung der altbayerischen Landschaft wie des zu seiner Zeit abgegangenen Adels. (Oberbayerisches Archiv XXXIX, 471 - 498). Als es um 1650 an der Kirche zu Ruhmannsfelden ohne jede Genehmigung angebracht worden war, erhob dagegen P. Gerard, Abbt bei dem Kloster Gotteszell Protest: „Die Ruedtmannsfelder haben mit ihrer unnernünftigen Rueben auff dem khüss an Verstandt, ganz vermesslich vnd vuuernuenftig ia vnuerantworttlich wider mich und das Closter gehandlet.... Wer hat ihnen ainmal ain wappen zue, fueren erlaubt? Vnd wan sie gleich wappenmessig waren, wer hat ihnen erlaubt solches auf der Kirchen spesa auff einen offnen thurn mallen zuelassen, alwo ihnen ainiges Recht und herschaft nit zuestehet vnd gebiertt? Vnd was ist das für ein Verstandt ia phantastische Einbildung ein Rueben auf einem Küss?"
Schade, daß es Fortsetzung der Korrespondenz über das Wappen und seine Anbringung der Kirche nicht vorhanden ist.
I. V. Unterschrift.